Artikel 210 – Abzweigstromkreise
Bei den Abbildungen wird auf die Zeitschrift für Elektroinstallateure verwiesen.
210.52(A)(3) Anforderungen an Küchensteckdosen
Die Anforderungen an die Platzierung von Steckdosen innerhalb und außerhalb von Wohneinheiten werden in 210.52(A) bis (H) behandelt. Dieser Abschnitt enthält Anforderungen für 125-Volt-, 15- und 20-Ampere-Steckdosen. Die Juni-Ausgabe von In Focus endete mit einer Diskussion über die Bestimmungen für zwei oder mehr Kleingeräteabzweigstromkreise in 210.52(B)(2). In diesem Monat wird die Diskussion mit Arbeitsplattensteckdosen fortgesetzt. Wie bereits im Juni erwähnt, sind in Küchen mindestens zwei Kleingeräte-Stromkreise erforderlich. Für Küchenarbeitsplatten gilt die gleiche Anforderung. Mindestens zwei Kleingeräteabzweigstromkreise sind erforderlich, um die Steckdosen zu versorgen, die die Arbeitsflächen in einer Küche versorgen. (Siehe Abbildung 1.)
Einer oder beide der Kleingeräteabzweigstromkreise, die die Steckdosen auf der Arbeitsplatte versorgen, können auch Steckdosen in derselben Küche versorgen. (Siehe Abbildung 1.) Steckdosen in anderen Räumen, die in 210.52(B)(1) spezifiziert sind, können ebenfalls von denselben Stromkreisen gespeist werden, die die Steckdosen der Küchenarbeitsplatte versorgen. Zu den anderen Räumen gehören Speisekammern, Frühstücksräume, Esszimmer und ähnliche Bereiche. (Siehe Abbildung 2.)
Diese Bestimmung ist nicht auf die beiden erforderlichen Kleingeräte-Stromkreise beschränkt. Jeder der Stromkreise, die die Steckdosen auf der Küchenarbeitsplatte versorgen, unabhängig von der Anzahl, kann auch Steckdosen in der Speisekammer, der Frühstücksecke, dem Esszimmer und in derselben Küche versorgen.
Der letzte Satz von 210.52(B)(3) enthält eine zusätzliche Einschränkung für Kleingeräte-Stromkreise. Kein Kleingeräte-Stromkreis darf Steckdosen in mehr als einer Küche versorgen. Diese Anforderung gilt nicht nur für Stromkreise, die Steckdosen auf der Arbeitsplatte versorgen. Ein Kleingeräte-Abzweigstromkreis, der Steckdosen an einer beliebigen Stelle in einer Küche versorgt, kann keine Steckdosen in einer anderen Küche versorgen.
210.52(C)(1) Wandsteckdosen für Thekenbereiche
Steckdosen für Thekenbereiche in Küchen und Esszimmern von Wohneinheiten müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen in 210.52(C)(1) bis (5) installiert werden. Diese Anforderungen spezifizieren die Platzierung von Steckdosen für Thekenbereiche in Küchen und Esszimmern. Eine Steckdose muss an jeder Thekenfläche an der Wand installiert werden, die mindestens 300 Millimeter breit ist. Jede Thekenfläche in der Küche oder im Esszimmer mit einer Breite von 300 mm oder mehr muss mit einer Steckdose ausgestattet sein. (Siehe Abbildung 3.) Denken Sie daran, dass alle 125-Volt-, Einphasen-, 15- und 20-Ampere-Steckdosen, die zur Versorgung der Arbeitsflächen in Küchen installiert werden, mit einem FI-Schutzschalter ausgestattet sein müssen.
Steckdosen an Arbeitsflächen müssen an einem Ort installiert werden, der die Bestimmungen von 210.52(C)(5) erfüllt. (Dieser Abschnitt wird in einem kommenden In Focus besprochen.) Arbeitsplatten werden in einer Vielzahl von Konfigurationen installiert. Sie können freistehend sein (wie in Abbildung 3 dargestellt) oder zwischen einer Spüle und einer auf der Theke montierten Kocheinheit liegen (wie in Abbildung 6 dargestellt). Unabhängig von der Anordnung ist für jede Thekenfläche ab einer Breite von 300 Millimetern mindestens eine Steckdose erforderlich. Bei einer Arbeitsfläche von weniger als 300 Millimetern (12 Zoll) ist keine Steckdose erforderlich. (Siehe Abbildung 4.) An Küchenarbeitsplatten, die weniger als 300 mm breit sind, sind Steckdosen zwar nicht erforderlich, aber zulässig.
Die Größe der Arbeitsplatte wird verwendet, um die Mindestanzahl von Steckdosen für die Wandarbeitsfläche in der Küche (oder im Esszimmer) zu ermitteln. Der Wandarbeitsplatz wird horizontal entlang der Wandlinie an der Rückseite der Arbeitsplatte gemessen. Die Steckdosen müssen so installiert werden, dass kein Punkt, der horizontal entlang der Wandlinie gemessen wird, mehr als 600 Millimeter von einer Steckdose in diesem Raum entfernt ist. Diese Anforderung ist vergleichbar mit der „6-Fuß-Regel“ für Wandflächen, die in Teil II dieser Serie besprochen wurde. Die Anforderung für Arbeitsflächen kann als „2-Fuß-Regel“ betrachtet werden. Da der maximale Abstand zu einer Arbeitsplattensteckdose 2 Fuß (600 Millimeter) beträgt, wird der maximale Abstand zwischen zwei Steckdosen verdoppelt. Daher beträgt der maximale Abstand zwischen zwei Steckdosen für Thekenbereiche 1,2 Meter (4 Fuß). (Siehe Abbildung 5.)
Ein einfacher Weg, die Platzierung von Steckdosen für Thekenbereiche zu verstehen und sich daran zu erinnern, ist die Vorstellung eines Toasters (oder einer Kaffeemaschine) mit einem 2-Fuß-Kabel. Überall dort, wo der Toaster an der Thekenwand platziert ist, sollte sich eine Steckdose in Reichweite befinden. (Siehe Abbildung 6.) Eine Arbeitsplatte, die 4 Fuß breit ist, erfordert nur eine Steckdose. Wenn die Arbeitsfläche breiter als 4 Fuß ist, müssen zwei Steckdosen installiert werden. Sofern die Arbeitsplatte nicht weniger als 12 Zoll breit ist, gilt die 2-Fuß-Regel. Obwohl der Code Anforderungen für die Mindestanzahl von Steckdosen auf der Arbeitsplatte festlegt, schränkt er die Anzahl der installierbaren Steckdosen nicht ein.
Die Arbeitsflächen, die durch Herdplatten, Kühlschränke oder Spülbecken getrennt sind, werden als separate Arbeitsflächen betrachtet. Daher muss jeder separate Raum die geltenden Anforderungen von 210.52(C)(1) bis (3) erfüllen. (Siehe Abbildung 6.)
210.52(C)(2) Insel-Thekenbereiche
Mindestens ein Steckdosenauslass ist an jedem Insel-Thekenbereich mit einer langen Abmessung von 600 Millimetern (24 Zoll) oder mehr und einer kurzen Abmessung von 300 Millimetern (12 Zoll) oder mehr erforderlich. Insel- und Halbinsel-Thekenplätze werden nicht wie Wand-Thekenplätze gezählt. Im Gegensatz zu einer langen Wandthekenfläche ist bei einer langen Insel-Thekenfläche möglicherweise nur eine Steckdose erforderlich. Ein Beispiel: Eine Insel-Theke befindet sich in der Küche eines Wohnhauses. Die lange Abmessung ist 52 Zoll und die kurze Abmessung ist 24 Zoll. Diese Arbeitsplatte ist nicht durch eine Herdplatte oder Spüle getrennt; sie ist daher von einem Ende zum anderen durchgehend. Da es sich um eine Insel handelt und die Abmessungen größer sind als in diesem Abschnitt gefordert, ist nur eine Steckdose erforderlich. (Siehe Abbildung 7.) Wäre diese Arbeitsfläche an der Wand angeordnet, wären mindestens zwei Steckdosen erforderlich.
Inselarbeitsplätze enthalten gelegentlich Herdplatten oder Spülbecken. Wie bereits erwähnt, sind Arbeitsflächen, die durch Herdplatten, Kühlschränke oder Spülbecken getrennt sind, als separate Arbeitsflächen zu betrachten. Für jeden separaten Inselarbeitsplatz mit einer Fläche von mindestens 300 mal 600 Millimetern ist ein Behälter erforderlich. Ein Beispiel: In der Küche einer Wohnung befindet sich eine Inselarbeitsplatte. Die Breite der Insel beträgt 24 Zoll, und die Gesamtlänge beträgt 52 Zoll. Ein Kochfeld befindet sich in der Mitte der Arbeitsplatte. Die Arbeitsfläche auf jeder Seite des Kochfeldes ist 12 Zoll mal 24 Zoll groß. Da jede separate Arbeitsfläche die in 210.52(C)(2) angegebenen Mindestabmessungen überschreitet, sind für diese Insel zwei Behälter erforderlich. (Siehe Abbildung 8.)
In der nächsten Ausgabe von In Focus, die mit 210.52(C)(3) fortgesetzt wird, wird die Diskussion über erforderliche Steckdosen in Wohneinheiten fortgesetzt. EC
MILLER, Inhaber von Lighthouse Educational Services, unterrichtet in maßgeschneiderten Kursen und führt Seminare zu verschiedenen Aspekten der Elektroindustrie durch. Er ist der Autor von Illustrated Guide to the National Electrical Code. Weitere Informationen finden Sie auf seiner Website unter www.charlesRmiller.com. Sie erreichen ihn telefonisch unter 615.333.3336 oder per E-Mail unter [email protected].