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ASTM A572 / A572M – 18 Standard-Spezifikation für hochfesten, niedrig legierten Kolumbium-Vanadium-Baustahl

ASTM A572 / A572M – 18

Standard-Spezifikation für hochfesten, niedrig legierten Kolumbium-Vanadium-Baustahl

Aktive Norm ASTM A572 / A572M | Entwickelt vom Unterausschuss: A01.02

Normenbuch Band: 01.04

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Abstract

Diese Spezifikation deckt die Standardanforderungen für die Güten 42 , 50 , 55 , 60 und 65 von hochfesten, niedrig legierten Kolumbium-Vanadium-Baustahlformen, -platten, -spundwänden und -stäben für Anwendungen in geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen in Brücken und Gebäuden ab. Die Legierung muss den geforderten Gehalten an Columbium, Vanadium, Titan und Stickstoff entsprechen. Es werden zulässige Werte für die Produktdicke und -größe angegeben. Die Anforderungen an die Zugfestigkeit (einschließlich Streckgrenze, Zugfestigkeit und Mindestdehnung) und den Legierungsgehalt sind ebenfalls angegeben. Allgemeine Anforderungen an die Lieferung und den Prüfbericht werden ebenfalls genannt.

Diese Zusammenfassung ist eine kurze Zusammenfassung der referenzierten Norm. Sie dient nur der Information und ist kein offizieller Teil der Norm; für die Anwendung und den Gebrauch muss der vollständige Text der Norm selbst herangezogen werden. Die ASTM gibt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Zusicherung, dass der Inhalt dieser Zusammenfassung richtig, vollständig oder aktuell ist.

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Spezifikation umfasst fünf Güten von hochfesten, niedrig legierten Baustahlformen, Blechen, Spundwänden und Stäben. Die Güteklassen 42, 50 und 55 sind für genietete, geschraubte oder geschweißte Konstruktionen vorgesehen. Die Güten 60 und 65 sind für genietete oder geschraubte Konstruktionen von Brücken oder für genietete, geschraubte oder geschweißte Konstruktionen in anderen Anwendungen vorgesehen.

1.2 Für Anwendungen, wie z. B. geschweißte Brückenkonstruktionen, bei denen die Kerbschlagzähigkeit wichtig ist, sind die Anforderungen an die Kerbschlagzähigkeit zwischen dem Käufer und dem Hersteller zu vereinbaren.

1.3 Die Spezifikation A588/A588M darf nicht durch die Spezifikation A572/A572M ersetzt werden, ohne dass dies zwischen dem Käufer und dem Lieferanten vereinbart wurde.

1.4 Die Verwendung von Columbium, Vanadium, Titan, Stickstoff oder Kombinationen davon innerhalb der in Abschnitt 5 genannten Grenzen ist erforderlich; die Auswahl des Typs (1, 2, 3 oder 5) liegt im Ermessen des Herstellers, sofern vom Käufer nicht anders angegeben. (Siehe Zusatzanforderung S90.)

1.5 Die maximalen Dicken, die in den von dieser Spezifikation erfassten Sorten und Produkten verfügbar sind, sind in Tabelle 1 aufgeführt.

(A) In der obigen Tabelle sind die Güten 42, 50 und 60 die Streckgrenzenstufen, die am ehesten einem geometrischen Verlaufsmuster zwischen den Stählen mit einer Mindeststreckgrenze von 36 ksi, die unter die Spezifikation A36/A36M fallen, und den Stählen mit einer Mindeststreckgrenze von 100 ksi, die unter die Spezifikation A514/A514M fallen, entsprechen.
(B) Rundstäbe bis einschließlich 11 Zoll Durchmesser sind zulässig.
(C) Rundstäbe bis einschließlich 31/2 Zoll Durchmesser sind zulässig.

1.6 Wenn der Stahl geschweißt werden soll, ist ein Schweißverfahren zu verwenden, das für die Stahlsorte und die vorgesehene Verwendung oder Nutzung geeignet ist. Siehe Anhang X3 der Spezifikation A6/A6M für Informationen zur Schweißbarkeit.

(A) Kupfer, wenn spezifiziert, muss einen Mindestgehalt von 0,20 % nach der Schmelzanalyse (0,18 % nach der Stückanalyse) haben.
(B) Mangan muss einen Mindestgehalt von 0,80 % nach der Schmelzanalyse (0,75 % nach der Produktanalyse) für alle Bleche mit einer Dicke von mehr als 3/8 Zoll haben; ein Mindestgehalt von 0,50 % (0,45 % nach der Produktanalyse) ist für Bleche mit einer Dicke von 3/8 Zoll und weniger sowie für alle anderen Produkte erforderlich. Das Verhältnis von Mangan zu Kohlenstoff darf nicht weniger als 2 zu 1 betragen.
(C) Stäbe mit einem Durchmesser, einer Dicke oder einem Abstand zwischen parallelen Flächen von mehr als 11/2 Zoll müssen nach einem Verfahren für beruhigten Stahl hergestellt werden.
(D) Für jede Verringerung um 0,01 Prozentpunkte unter dem spezifizierten Kohlenstoffmaximum ist eine Erhöhung um 0,06 Prozentpunkte Mangan über dem spezifizierten Maximum zulässig, bis zu einem Maximum von 1,60 %.
(E) Rundstäbe bis einschließlich 11 Zoll Durchmesser sind zulässig.
(F) Rundstäbe mit einem Durchmesser von bis zu 31/2 Zoll sind zulässig.
(G) Die Größe und Güte ist in dieser Spezifikation nicht beschrieben.
(H) Eine alternative chemische Anforderung mit einem maximalen Kohlenstoffgehalt von 0,21 % und einem maximalen Mangangehalt von 1,65 % ist zulässig, wobei der Rest der Elemente wie in Tabelle 2 angegeben ist.
(I) Ein maximaler Phosphorgehalt von 0,04 % und ein maximaler Schwefelgehalt von 0,05 % sind für die folgenden Werkstoffe zulässig:

– Strukturelle Formen

– Spundwände

– Stäbe

– Bleche mit einer Breite bis einschließlich 15 Zoll.

1.7 Die Werte, die entweder in Zoll-Pfund-Einheiten oder in SI-Einheiten angegeben werden, sind gesondert als Standard zu betrachten. Innerhalb des Textes sind die SI-Einheiten in Klammern angegeben. Die in jedem System angegebenen Werte sind keine exakten Äquivalente; daher ist jedes System unabhängig vom anderen zu verwenden, ohne dass die Werte in irgendeiner Weise kombiniert werden.

(A) Der Legierungsgehalt muss mit Typ 1, 2, 3 oder 5 übereinstimmen, und der Gehalt der zutreffenden Elemente muss im Prüfbericht angegeben werden.
(B) Grenzen der Produktanalyse = 0,004 bis 0,06 %.
(C) Grenzwerte der Produktanalyse = 0,005 bis 0,17 %
(D) Grenzwerte der Produktanalyse = 0,01 bis 0,16 %.

1.8 Der Text dieser Spezifikation enthält Anmerkungen oder Fußnoten oder beides, die erläuterndes Material liefern. Solche Hinweise und Fußnoten, mit Ausnahme derjenigen in Tabellen und Abbildungen, enthalten keine verbindlichen Anforderungen.

(A) Siehe Probenausrichtung unter dem Abschnitt Zugversuche der Spezifikation A6/A6M.
(B) Die Dehnung muss für die Bodenplatte nicht bestimmt werden.
(C) Für breite Flanschformen über 426 lb/ft gilt eine Dehnung in 2 in. von mindestens 19 %.
(D) Für Bleche, die breiter als 24 Zoll sind, wird die Dehnungsanforderung um zwei Prozentpunkte für die Güteklassen 42, 50 und 55 und um drei Prozentpunkte für die Güteklassen 60 und 65 reduziert. Siehe Anpassungen der Dehnungsanforderungen im Abschnitt „Zugversuche“ der Spezifikation A6/A6M.

1.9 Für Bauprodukte, die aus Coils hergestellt und ohne Wärmebehandlung oder nur mit Spannungsarmglühen geliefert werden, gelten die zusätzlichen Anforderungen, einschließlich zusätzlicher Prüfanforderungen und der Berichterstattung über zusätzliche Prüfungen, der Spezifikation A6/A6M.

1.10 Diese internationale Norm wurde in Übereinstimmung mit den international anerkannten Grundsätzen zur Normung erarbeitet, die im Beschluss über die Grundsätze für die Entwicklung internationaler Normen, Leitfäden und Empfehlungen des Ausschusses für technische Handelshemmnisse (TBT) der Welthandelsorganisation festgelegt sind.

2. Referenzierte Dokumente (separat zu erwerben) Die nachfolgend aufgelisteten Dokumente werden innerhalb der vorliegenden Norm referenziert, sind aber nicht Bestandteil der Norm.

ASTM-Normen

A6/A6M Specification for General Requirements for Rolled Structural Steel Bars, Plates, Shapes, and Sheeting Planks

A36/A36M Specification for Carbon Structural Steel

A514/A514M Specification for High-Yield-Strength, Quenched and Tempered Alloy Steel Plate, Suitable for Welding

A588/A588M Specification for High-Strength Low-Alloy Structural Steel, up to 50 ksi Minimum Yield Point, with Atmospheric Corrosion Resistance

ICS Code

ICS Number Code 77.140.10 (Wärmebehandelbare Stähle)

UNSPSC Code

UNSPSC Code 30260000(Konstruktionswerkstoffe)

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