Auslieferung
Auslieferung
Die Überstellung eines Angeklagten von einem Staat oder Land in einen anderen Staat oder ein anderes Land mit dem Ziel, den Angeklagten vor Gericht zu stellen.
Die Auslieferung kommt ins Spiel, wenn eine Person, die eines Verbrechens nach staatlichen Gesetzen angeklagt ist, aus dem Staat flieht. Eine Person, die eines Bundesverbrechens angeklagt ist, kann ohne Auslieferungsverfahren von einem Staat in einen anderen überstellt werden.
Artikel IV, Abschnitt 2, der US-Verfassung sieht vor, dass ein Staat, in den eine Person, die eines Verbrechens angeklagt ist, geflohen ist, auf Antrag des Gouverneurs des anklagenden Staates den Angeklagten „in den Staat, der für das Verbrechen zuständig ist“, überstellen muss. Wenn ein Angeklagter von einem Staat an einen anderen ausgeliefert wird, folgen die meisten Staaten den Verfahren, die im Uniform Criminal Extradition Act festgelegt sind, der von den meisten Gerichtsbarkeiten übernommen wurde. Ein neueres einheitliches Gesetz, der Uniform Extradition and Rendition Act, soll das Auslieferungsverfahren straffen und zusätzliche Schutzmaßnahmen für die gesuchte Person vorsehen, wurde aber bis 1995 nur von einem Staat übernommen.
Die Auslieferung von einem Staat in einen anderen erfolgt auf Anordnung des Gouverneurs des Asylstaates (des Staates, in dem sich der Beschuldigte befindet). Die Gerichte des Asylstaates haben bei der Auslieferung des Beschuldigten an den Staat, in dem er einer Straftat angeklagt ist, eine etwas eingeschränkte Funktion. Sie stellen nur fest, ob die Auslieferungsunterlagen in Ordnung sind (z.B. ob darin behauptet wird, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat und flüchtig ist) und prüfen nicht die Begründetheit der Anklage, da der Prozess gegen den Angeklagten in dem Staat stattfinden wird, der die Auslieferung verlangt.
In einigen Fällen können Gerichte, die eine Auslieferung von einem Staat an einen anderen prüfen, über die Verfahrensformalitäten hinausgehen und die Begründetheit der Anklage oder die Behauptungen des Angeklagten prüfen, dass die Auslieferung zu schädlichen Folgen jenseits einer Gefängnisstrafe führen wird. Diese Fälle sind selten, weil die Bundesstaaten nach der US-Verfassung nicht die Befugnis haben, die zugrunde liegende Anklage zu überprüfen. Dieses Problem trat in New Mexico ex rel. Ortiz v. Reed, 524 U.S. 151, 118 S. Ct. 1860, 141 L. Ed. 2d 131 (1998), in dem der Staat New Mexico sich weigerte, einen Flüchtigen an den Staat Ohio auszuliefern.
Der Supreme Court hat festgestellt, dass ein Gericht, das einen Auslieferungsfall prüft, nur vier Fragen entscheiden kann: (1) ob die Auslieferungsdokumente an sich in Ordnung sind, (2) ob der Antragsteller im ersuchenden Staat eines Verbrechens angeklagt wurde, (3) ob der Antragsteller die im Auslieferungsantrag genannte Person ist und (4) ob der Antragsteller ein Flüchtling ist. Der Oberste Gerichtshof von New Mexico in der Rechtssache Reed stellte fest, dass die Person, die Gegenstand der Auslieferung war, Manuel Ortiz, kein „Flüchtling“ war und weigerte sich, den Auslieferungsantrag des Staates Ohio zu erfüllen. Der Supreme Court befand, dass die Gerichte von New Mexico ihre Befugnisse überschritten hatten und ordnete die Rückgabe des Flüchtigen an.
Die Auslieferung von einer Nation an eine andere wird auf ähnliche Weise gehandhabt, wobei das Oberhaupt eines Landes die Rückgabe eines Flüchtigen verlangt, der in diesem Land ein Verbrechen begangen haben soll. Die Auslieferung zwischen Nationen basiert in der Regel auf einem Vertrag zwischen dem Land, in dem sich der Beschuldigte derzeit befindet, und dem Land, das ihn wegen eines mutmaßlichen Verbrechens vor Gericht stellen will. Die Vereinigten Staaten haben Auslieferungsverträge mit den meisten Ländern in Europa und Lateinamerika sowie mit einigen Ländern in Afrika und Asien abgeschlossen.
Um festzustellen, ob eine Person aufgrund eines Vertrages ausgeliefert werden kann, muss der Wortlaut des jeweiligen Vertrages untersucht werden. Einige Verträge listen alle Straftaten auf, für die eine Person ausgeliefert werden kann; andere sehen ein Mindeststrafmaß vor, das eine Straftat auslieferungsfähig macht. Die Auslieferungsverträge der meisten Länder fallen in die zweite Kategorie, da Verträge der ersten Kategorie komplett überarbeitet werden müssen, wenn ein Delikt der Liste hinzugefügt wird.
Auch wenn sie es nicht ausdrücklich sagen, sehen die meisten Verträge vor, dass ein Delikt nach dem Recht beider Länder ein Verbrechen sein muss, damit es der Auslieferung unterliegt. Dies wird als die Doktrin der doppelten Strafbarkeit bezeichnet. Der Name, mit dem das Verbrechen in den beiden Ländern beschrieben wird, muss nicht derselbe sein, noch muss die Strafe dieselbe sein; das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit ist einfach erfüllt, wenn die bestimmte angeklagte Handlung in beiden Rechtsordnungen kriminell ist (Collins v. Loisel, 259 U.S. 309, 42 S. Ct. 469, 66L. Ed. 956 ).
Die Doktrin der Spezialität wird auch oft angewandt, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in einem Vertrag erwähnt wird. Sie besagt, dass eine Person, sobald sie ausgeliefert wurde, nur für die Verbrechen verfolgt oder bestraft werden kann, für die um Auslieferung ersucht wurde, und nicht für andere Verbrechen, die vor der Auslieferung begangen wurden. Die Doktrin wurde erstmals vor über hundert Jahren in United States v. Rauscher, 119 U.S. 407, 7 S. Ct. 234, 30 L. Ed. 425 (1886). In Rauscher wurde der Angeklagte, ein US-Bürger, aus Großbritannien ausgeliefert, weil er ein Mitglied der Schiffsbesatzung auf einem US-Schiff zu Tode geprügelt hatte, aber wegen derselben Tat wegen grausamer und unüblicher Bestrafung angeklagt und verurteilt. Obwohl das Spezialitätsprinzip in dem Vertrag, der die Auslieferung erlaubte, nicht ausdrücklich aufgezählt war, entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass ein Angeklagter „nicht für eine andere Straftat verhaftet oder vor Gericht gestellt werden darf als für die, die ihm in diesem Verfahren zur Last gelegt wurde.“
Auslieferungsverträge sehen oft Ausnahmen vor, unter denen eine Nation die Auslieferung eines von einer anderen Nation gesuchten Flüchtigen verweigern kann. Viele Nationen werden Personen nicht ausliefern, die bestimmter politischer Straftaten angeklagt sind, wie z.B. Hochverrat, Aufruhr und Spionage. Die Verweigerung der Auslieferung unter solchen Umständen beruht auf dem Grundsatz, dass eine Nation, die mit dem politischen System einer anderen Nation nicht einverstanden ist oder es missbilligt, nur ungern einen Dissidenten, der sich ebenfalls kritisch über die andere Nation geäußert hat, zur Strafverfolgung ausliefert. Aber natürlich wird nicht jede kriminelle Handlung notwendigerweise geschützt sein. Zum Beispiel sehen einige Verträge vor, dass bestimmte Verbrechen, wie die Ermordung eines ausländischen Regierungschefs, keine politischen Straftaten darstellen, die von der Auslieferung ausgenommen sind. Die Zunahme von Flugzeugentführungen, Terrorismus und Geiselnahmen im späten zwanzigsten Jahrhundert führte dazu, dass viele Nationen multilaterale Abkommen schlossen, in denen sich die unterzeichnenden Länder gegenseitig verpflichteten, Personen auszuliefern, die solche Verbrechen begangen hatten.
Seit den 1980er Jahren wird das internationale Auslieferungsverfahren von den Strafverfolgungsbehörden als zu zeitaufwendig, teuer und kompliziert angesehen. Es wurde auch kritisiert, dass es häufig nicht gelingt, flüchtige Personen vor Gericht zu bringen. Infolgedessen haben sich einige Länder, darunter die USA, der Entführung zugewandt, um einen flüchtigen Straftäter in ein Land zu bringen, in dem er vor Gericht gestellt werden soll. Obwohl ihre Rechtmäßigkeit fragwürdig ist, wurde die Entführung manchmal zur Bekämpfung des Drogenhandels und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit gerechtfertigt. Im Jahr 1989 marschierten die Vereinigten Staaten beispielsweise in Panama ein, um General Manuel Noriega in die Vereinigten Staaten zu bringen, wo er sich wegen Drogenhandels verantworten musste. Die Regierung von George H. W. Bush behauptete, die Invasion sei notwendig gewesen, um die nationalen Interessen am Panamakanal zu schützen und einen bewaffneten Angriff Panamas zu verhindern.
Noriega wurde schließlich in die Vereinigten Staaten gebracht, um sich vor Gericht zu verantworten, wo er die Gültigkeit der Gerichtsbarkeit des Bundesbezirksgerichts über ihn anzweifelte (United States v. Noriega, 746 F. Supp. 1506 ). Das Gericht wies seine Behauptung zurück und stellte fest, dass Noriega in den Vereinigten Staaten vor Gericht gestellt werden konnte, trotz der Mittel, die verwendet wurden, um ihn vor Gericht zu bringen. Das Gericht lehnte es ab, sich mit der zugrundeliegenden Rechtmäßigkeit der Gefangennahme Noriegas zu befassen und kam zu dem Schluss, dass Noriega als nicht anerkanntes Staatsoberhaupt nicht befugt war, die Invasion als Verletzung des Völkerrechts anzufechten, da die rechtmäßige Regierung Panamas nicht gegen die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen protestierte.
In United States v. Alvarez-Machain, 504 U.S. 655, 112 S. Ct. 2188, 119 L. Ed. 2d 441 (1992), entschied der Oberste Gerichtshof, dass die gewaltsame Entführung von Humberto Alvarez-Machain seinen Strafprozess in den Vereinigten Staaten nicht verhinderte. Alvarez, ein mexikanischer Staatsbürger und Arzt, wurde von der US-Regierung beschuldigt, an der Entführung, Folterung und Ermordung eines Agenten der U.S. Drug Enforcement Administration und des Flugzeugpiloten des Agenten beteiligt gewesen zu sein, und wurde wegen dieser Verbrechen angeklagt. Alvarez wurde später aus seinem Büro gekidnappt und mit einem Privatflugzeug nach El Paso, Texas, geflogen. Die mexikanische Regierung erhob Einspruch gegen die Entführung und beanstandete sie als Verletzung des Auslieferungsvertrags zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko. Sie verlangte, dass die für die Entführung verantwortlichen Strafverfolgungsbeamten an Mexiko ausgeliefert werden, aber die Vereinigten Staaten weigerten sich, dies zu tun.
Alvarez beantragte die Abweisung der Anklage mit der Begründung, dass das Bundesbezirksgericht nicht zuständig sei, ihn zu verurteilen, weil seine Entführung gegen das Auslieferungsabkommen verstoße. Das Bezirksgericht stimmte dem zu und wies die Anklageschrift ab. Der U.S. Court of Appeals for the Ninth Circuit bestätigte die Entscheidung mit der Begründung, dass die Entführung gegen den eigentlichen Zweck des Abkommens verstoße, eine Person auf legalem Wege in die Vereinigten Staaten zu bringen, um sich dort einer Anklage zu stellen. In der Berufung wies der U.S. Supreme Court die Berufung der unteren Gerichte auf den Vertrag als Grundlage für das Verbot von Alvarez‘ Prozess zurück. Richter William H. Rehnquist, der für die Mehrheit schrieb, fand in dem Vertrag keine Bestimmungen, die besagen, dass Entführungen verboten sind. Er behauptete weiter, dass der Vertrag „nicht der einzige Weg ist, auf dem ein Land den Gewahrsam eines Staatsangehörigen des anderen Landes zum Zwecke der Strafverfolgung erlangen kann.“ Daher schlussfolgerte er, dass die Entführung Alvarez‘ Prozess vor einem U.S.-Gericht wegen strafrechtlicher Anklagen nicht verbietet. Richter John Paul Stevens legte eine starke abweichende Meinung vor, der sich die Richter Harry Blackmun und Sandra Day O’Connor anschlossen. Laut der abweichenden Meinung war die Entführung von Alvarez eine grobe Verletzung des internationalen Rechts, die in die territoriale Integrität Mexikos eindrang.
Auch andere Nationen hatten mit hochkarätigen Auslieferungsfällen zu kämpfen. Im Jahr 2000 weigerten sich beispielsweise die britischen Behörden, den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet an Spanien auszuliefern, wo er sich wegen tausender Morde und anderer Gräueltaten während seiner Herrschaft von 1973 bis 1990 vor Gericht verantworten sollte. Während Pinochet in Chile absolute Immunität vor Strafverfolgung genoss, stand es anderen Nationen, einschließlich Spanien, frei, ihn wegen seiner angeblichen Verbrechen anzuklagen. Als Großbritannien sich weigerte, ihn auszuliefern, konnte er nach Chile zurückkehren und der Strafverfolgung entgehen.
Weitere Lektüre
„Abduction as an Alternative to Extradition-A Dangerous Method to Obtain Jurisdiction over Criminal Defendants.“ 1993. Wake Forest Law Review 28.
McWhirter, Robert James. 2001. The Criminal Lawyer’s Guide to Immigration Law: Questions and Answers. Chicago: American Bar Association.
Marcus, Paul. 2003. Criminal Procedure in Practice. Notre Dame, Ind.: National Institute for Trial Advocacy.