Berechtigte Mitarbeiter und Angehörige
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Generell gilt, dass ein Arbeitgeber, der seinen Vollzeitbeschäftigten eine Gruppen-Krankenversicherung anbietet, dieVollzeitbeschäftigten anbietet, muss der Arbeitgeber allen Vollzeitbeschäftigten (definiert als diejenigen, die 30 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten) Versicherungsschutz anbieten.
Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigten (definiert als diejenigen, die 20 bis 29 Stunden pro Woche arbeiten) Versicherungsschutz anzubieten. Wenn der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten Versicherungsschutz anbietet, muss er diesen allen Mitarbeitern Versicherungsschutz anbieten.
Diese Regeln gelten unabhängig vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Mit anderen Worten: Einem berechtigten Mitarbeiter kann die Versicherung nicht aufgrund früherer medizinischer Probleme, auch bekannt als Vorerkrankungen, verweigert werden.
Nachfolgend finden Sie weitere Details darüber, wer im Rahmen des Gruppenplans Ihres Unternehmens versichert werden kann. Zu den Angehörigen zählen Ehepartner, Kinder und in einigen Fällen auch unverheiratete Lebenspartner.
Berechtigung des Arbeitnehmers
Ein Arbeitgeber kann jeden Arbeitnehmer versichern, der auf der Lohnliste steht und für den er Lohnsteuern zahlt. Obwohl Mitarbeiter aus dem Leistungsprogramm aussteigen können, verlangen fast alle Versicherer, dass eine Mindestanzahl Ihrer Mitarbeiter an ihrem Plan teilnimmt.
Siehe „Teilnahmevoraussetzungen“ in der Toolbox für weitere Informationen.
Zu den anspruchsberechtigten Mitarbeitern gehören im Allgemeinen diejenigen, die sich in bezahltem Urlaub, Mutterschaft oder Krankheitsurlaub befinden. Mit wenigen Ausnahmen sind Mitarbeiter, die sich in unbezahltem Urlaub befinden, nicht teilnahmeberechtigt, bis sie wieder aktiv arbeiten.
Die folgenden Personen haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung für kleine Gruppen:
- Mitarbeiter, die unter einen Tarifvertrag fallen
- Mitarbeiter von nicht verbundenen Organisationen
- Unabhängige Auftragnehmer
- NichtAngestellte Direktoren des Unternehmens
- Rentner
- Saisonarbeiter
- Zeitarbeiter
Berechtigung von Ehepartnern und Kindern
Generell, muss dem Ehepartner und den unterhaltsberechtigten Kindern eines Mitarbeiters Versicherungsschutz angeboten werden. Nach dem Patient Protection and Affordable Care Act sind Gruppenversicherungspläne verpflichtet, den Versicherungsschutz auf erwachsene Angehörige bis zum Alter von 26 Jahren auszudehnen.
Arbeitgeber können die Definition des Begriffs „abhängiges Kind“ auf Kinder über 26 Jahre erweitern; die Altersgrenzen variieren je nach Plan. Die Altersgrenzen variieren von Plan zu Plan. Überprüfen Sie die Versicherungsnachweise (EOC), die Sie von Ihrem Versicherer erhalten (oder fragen Sie Ihren Vertreter oder Makler, wenn Sie einen haben), um die Definitionen zu klären.
Berechtigung von Lebenspartnern
Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, Krankenversicherungsleistungen auf unverheiratete Lebenspartner von Mitarbeitern auszuweiten.
Wenn sich ein Arbeitgeber dafür entscheidet, Lebenspartner zu versichern, muss der Versicherungsschutz dem von Ehepartnern entsprechen.
Lebenspartner können sein:
- Gleichgeschlechtlich,
- Gegengeschlechtlich, oder
- beide, gleichgeschlechtlich und gegengeschlechtlich.
Mitarbeiter und ihre Lebenspartner müssen eine eidesstattliche Erklärung über die häusliche Partnerschaft unterschreiben, um nachzuweisen, dass sie in einer festen Beziehung zusammenleben und beabsichtigen, auf unbestimmte Zeit so zu bleiben. Der Zweck der eidesstattlichen Erklärung ist es, Mitbewohner oder andere, die einfach nur den Wohnraum teilen, davon abzuhalten, den Versicherer zu betrügen.