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Bin ich geschieden?

Die Frage wird nur allzu oft gestellt. Bin ich noch verheiratet? Wie kann ich herausfinden, ob mein Ehepartner sich von mir hat scheiden lassen?

Wenn Sie und Ihr Ehepartner schon lange getrennt leben, ist die einfache Antwort, dass es keinen einfachen Weg gibt, um festzustellen, ob Ihr Ehepartner sich jemals von Ihnen hat scheiden lassen. Sie können natürlich leicht genug im Gericht für den Bereich, in dem Sie leben, nachsehen. Aber was ist mit dem Gebiet, in dem Ihr Ehepartner lebt? Und wenn Sie den Kontakt zu Ihrem Ehepartner verloren haben, wie können Sie wissen, wo er oder sie gelebt hat?

Die Lösung ist leider, sich auf die Seite der Sicherheit zu begeben. Wenn Sie nicht sicher sind, dass Sie und Ihr Ehepartner noch verheiratet sind, und es Ihnen wichtig ist, ledig zu sein (zum Beispiel, wenn Sie wieder heiraten wollen), haben Sie keine andere Wahl, als sich scheiden zu lassen, auch wenn Sie später erfahren, dass es überflüssig war.

Die Scheidung zu beantragen, wenn Sie Ihren Ehepartner nicht finden können, erfordert ein wenig zusätzliche Zeit, sollte aber nicht übermäßig teuer sein. Sie werden typischerweise folgendermaßen vorgehen:

  • Sie reichen die Scheidung ein und überzeugen das Gericht, dass Sie Ihren Ehepartner nach angemessener Sorgfalt nicht ausfindig machen können. Das Gericht wird Ihnen dann erlauben, Ihrem Ehepartner durch Veröffentlichung in einer Zeitung mit allgemeiner Verbreitung in dem Gebiet, in dem Sie leben, zuzustellen.
  • Sie veröffentlichen eine Mitteilung in dieser Zeitung (normalerweise für vier aufeinanderfolgende Wochen), die sachdienliche Informationen enthält, die Ihr Ehepartner verwenden könnte, um auf Ihre Scheidungsklage zu antworten, wenn er oder sie sie lesen würde – und natürlich gibt es eine WIRKLICH GERINGE Chance, dass Ihr Ehepartner sie liest.
  • Nachdem die Mitteilung für vier aufeinanderfolgende Wochen gelaufen ist, wird davon ausgegangen, dass Sie die Zustellung des Verfahrens an Ihren Ehepartner erreicht haben. Jetzt müssen Sie noch einmal 30 Tage warten. Am Ende dieser 30 Tage werden Sie einen Antrag auf Versäumnis stellen, weil Ihr Ehepartner nicht reagiert hat.
  • Das Gericht wird eine Anhörung ansetzen. Bei dieser Anhörung werden Sie Zeugenaussagen machen, die die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Scheidungsgründe bestätigen. Dann wird das Gericht wahrscheinlich ein endgültiges Scheidungsurteil unterschreiben.
  • Es gibt einige Dinge, die Sie tun können und einige Dinge, die Sie nicht tun können, wenn Sie Ihre Scheidung durch Veröffentlichung erhalten. Sie können zum Beispiel das Sorgerecht für ein Kind bekommen und Sie erhalten das Sorgerecht für das Vermögen. Normalerweise können Sie jedoch keine Unterhaltszahlungen für Ihr Kind erhalten, bis Sie Ihrem Ehepartner persönlich zugestellt haben. Die meisten Gerichte zögern auch, das Eigentum eines Ehepartners zu übertragen, solange dieser nicht persönlich zugestellt wurde.

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