CST First Time/Retake Applicants
NBSTSA bietet angemessene Vorkehrungen in Übereinstimmung mit dem Americans with Disabilities Act in seiner geänderten Fassung (ADAAA) für Personen mit dokumentierten Behinderungen, die einen Bedarf an Vorkehrungen nachgewiesen haben. In Übereinstimmung mit dem ADAAA diskriminiert NBSTSA keine Personen mit Behinderungen beim Zugang zu seinem Prüfungsprogramm.
Der ADAAA und die dazugehörigen Vorschriften definieren eine Person mit einer Behinderung als jemanden mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, die eine oder mehrere wichtige Lebensaktivitäten wie Gehen, Sehen, Hören oder Lernen erheblich einschränkt.
Der Zweck der Anpassungen ist es, allen Personen den gleichen Zugang zu den NBSTSA-Prüfungen zu ermöglichen. Akkomodationen „passen“ zu der identifizierten funktionalen Einschränkung, so dass der Bereich der Beeinträchtigung mit einem Hilfsmittel oder einer Anpassung des Prüfungsverfahrens entlastet wird. Die funktionelle Einschränkung bezieht sich auf die Aspekte einer Behinderung, die die Funktionsfähigkeit einer Person beeinträchtigen; das heißt, was jemand aufgrund der Behinderung nicht regelmäßig und dauerhaft tun kann.
Der Zweck der Dokumentation ist es, zu bestätigen, dass ein Antragsteller für Testunterbringungen unter dem ADAAA als behinderte Person gilt. Umfassende Informationen durch eine qualifizierte Fachkraft sind notwendig, damit NBSTSA die Art und das Ausmaß der Behinderung des Antragstellers und die daraus resultierende funktionelle Beeinträchtigung, die den Zugang zu seinen Prüfungen einschränkt, verstehen kann. Die Dokumentation ermöglicht es NBSTSA auch, angemessene Vorkehrungen für eine solche Behinderung zu treffen.
NBSTSA wird ohne Kosten für den Kandidaten angemessene Vorkehrungen treffen, um den Kandidaten, deren Dokumentation eine solche Feststellung unterstützt, den gleichberechtigten Zugang zu ihrer Zertifizierungsprüfung zu erleichtern. In keinem Fall werden Vorkehrungen getroffen, die die Fähigkeit der Prüfung beeinträchtigen würden, die Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie zu messen vorgibt, genau zu prüfen. Ebenso werden keine Hilfsmittel oder Dienstleistungen bereitgestellt, die die Prüfung grundlegend verändern würden.
Vertraulichkeit: NBSTSA hält sich strikt an eine Politik der Vertraulichkeit und gibt weder Namen von Bewerbern mit Behinderungen noch Informationen über den Antrag oder die Begleitdokumente weiter. Prüfungen, die mit Anpassungen durchgeführt werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und werden nicht anders bewertet als Prüfungen anderer Zertifizierungskandidaten.