Fälligkeitstermine für geschätzte Steuerzahlungen
Wenn Sie Ihre Einkommensteuer- oder Treuhanderklärung auf Kalenderjahrbasis einreichen, müssen Sie Ihre erste geschätzte Steuerzahlung für 2021 bis zum 15. April 2021 leisten. Sie können entweder die gesamte geschätzte Steuer mit dieser ersten Zahlung begleichen oder sie in vier gleichen Raten zahlen, die am:
- 1.Zahlung: 15. April 2021
- 2. Zahlung: 15. Juni 2021
- 3. Zahlung: 15. September 2021
- 4. Zahlung: 18. Januar 2022
Besondere Regeln gelten, wenn Sie ein:
- Fiscal year filer
- Bauer oder Fischer
Für weitere Informationen siehe:
- Formblatt IT-2105-I, Anleitung zu Formblatt IT-2105, Steuerschätzungsformular für Privatpersonen
- Formblatt IT-2106-I, Anleitung zu Formblatt IT-2106, Steuerschätzungsformular für Treuhänder
Wenn Sie als Nichtansässiger eines der folgenden Formulare einreichen, finden Sie die Fälligkeitstermine in der Anleitung unten:
- Formular IT-2663-I, Anleitung zu Formular IT-2663, Formular für die geschätzte Einkommenssteuer von Nichtansässigen für Immobilien
- Formular IT-2664-I, Anleitung zu Formular IT-2664, Formular für die geschätzte Einkommenssteuer von Nichtansässigen für Genossenschaften
Aktualisiert: Januar 11, 2021