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Open Range Law

„Vieh“ umfasst Pferde, Rinder, Maultiere, Esel, Ziegen, Schafe, Schweine, Büffel und Ziegen. In den Colorado Revised Statues 35-46-102 heißt es unter anderem: „Wenn kein Zaun vorhanden ist, ist der Tierbesitzer nicht für unbeabsichtigtes Betreten verantwortlich. Jemand, der sein Vieh ungehindert auf Ländereien grasen lässt, auf denen er das Recht hat, es freizulassen, ist nicht verpflichtet, es daran zu hindern, auf das nicht eingezäunte Gelände eines anderen zu gelangen.“

Loses Vieh

Die meisten Viehbesitzer beabsichtigen nicht, dass ihr Vieh umherstreift und werden schnell reagieren, um es wieder einzufangen. Achten Sie darauf, wer in Ihrer Nachbarschaft Vieh hält. Wenn Sie freilaufendes Vieh finden, versuchen Sie, den Besitzer sofort zu benachrichtigen. Wenn Sie nicht wissen, wem das Vieh gehört, wenden Sie sich an den örtlichen Brandinspektor und das Büro des Sheriffs. Wenn das Vieh in Gefahr ist und auf einer öffentlichen Straße frei herumläuft, versuchen Sie, das Vieh einzudämmen und es von der Straße wegzubringen. Rufen Sie sofort Nachbarn, das Büro des Sheriffs und das örtliche Brandamt oder den Brandinspektor um Hilfe. Alles, was Sie tun können, um einen Unfall zu vermeiden, wird vom Viehbesitzer und der allgemeinen Öffentlichkeit, die auf der Straße unterwegs ist, sehr geschätzt.
Die Notwendigkeit eines Zauns zum Schutz Ihres Eigentums ist in ländlichen Gebieten nicht anders als in städtischen Gebieten. In städtischen Gebieten müssen Sie einen Zaun haben, wenn Sie keine ungebetenen Gäste auf Ihrem Grundstück haben wollen. Die gleiche Regel gilt für ländliche Gebiete oder Landschaften. Der Unterschied besteht darin, dass die Viecher, die eindringen, und das Volumen des Raums, der einen Zaun erfordert, unterschiedlich sind. Sich selbst zu schützen ist die Hauptidee.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Colorado Department of Agriculture.

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