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Prosecuting Adultery Under the Uniform Code of Military Justice After Lawrence V. Texas

Abstract

In Lawrence v. Texas hat der U.S. Supreme Court entschieden, dass ein Staat keine strafrechtlichen Sanktionen gegen Erwachsene verhängen kann, die einvernehmliche sexuelle Handlungen vollziehen, ohne dass das Freiheitsinteresse des Individuums nach der Due Process Clause verletzt wird. Das Gericht schloss ausdrücklich jede Situation aus, in der Zwang oder ungleiche Machtverhältnisse zu dem sexuellen Verhalten führten oder in der Minderjährige beteiligt sind. Die Implikation für Gesetze, die über das Verbot homosexueller Sodomie hinausgehen, ist, dass jedes Gesetz oder jede Verordnung, die darauf abzielt, die Ansichten einer Mehrheit darüber durchzusetzen, was ein gutes moralisches Verhalten darstellt, verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die Lawrence-Entscheidung wirft die Frage auf, ob die Durchsetzung des Ehebruchs durch das US-Militär gemäß dem Uniform Code of Military Justice (UCMJ) nun verfassungsrechtlich umsichtig ist. Die Anwendung von Lawrence wurde erstmals in einem Sodomie-Fall in United States v. Marcum angesprochen. In einer faktenspezifischen Stellungnahme lehnte das Gericht die Anwendung von Lawrence ab. Die Marcum-Entscheidung wurde in der Folge von niedrigeren Militärgerichten dahingehend interpretiert, dass die Strafverfolgung von Ehebruch und Sodomie nach dem UCMJ gemäß Lawrence von Fall zu Fall beurteilt werden muss. Dieser Artikel argumentiert, dass dies nicht der Fall sein sollte. Marcum sollte als das gelesen werden, was es ist: ein Nebenschauplatz des in Lawrence dargestellten Problems. Dementsprechend ist die strafrechtliche Verfolgung eines Mitglieds der United States Armed Forces wegen Ehebruchs im Lichte der Entscheidung des Supreme Court in Lawrence v. Texas an und für sich verfassungsrechtlich unbedenklich.

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