Ursache
Ursache
Eine eigenständige Vorgeschichte eines Ereignisses. Etwas, das einer Wirkung oder einem Ergebnis vorausgeht und es herbeiführt. Ein Grund für eine Handlung oder einen Zustand. Ein Grund für eine Rechtshandlung. Ein Agens, das etwas herbeiführt. Das, was in irgendeiner Weise für einen Zustand verantwortlich ist, der eine Wirkung hervorbringt oder eine Ursache für die resultierende Handlung oder den Zustand erzeugt.
Ein Prozess, ein Rechtsstreit oder eine Klage. Jede Frage, ob zivil- oder strafrechtlich, die vor einem Gericht verhandelt oder angefochten wird.
Ursache und Kausalität im amerikanischen Recht
Wenn eine Person wegen Veruntreuung von einem Job bei der Bank entlassen wird, wird sie aus einem Grund entlassen – im Gegensatz zu Entscheidungen oder Handlungen, die als willkürlich oder willkürlich angesehen werden.
Im Strafverfahren ist wahrscheinlicher Grund die vernünftige Grundlage für die Annahme, dass jemand ein bestimmtes Verbrechen begangen hat. Bevor jemand von einem Polizeibeamten ohne Durchsuchungsbefehl verhaftet oder durchsucht werden darf, muss ein probable cause vorliegen.
Im Recht der unerlaubten Handlungen ist das Konzept der Kausalität wesentlich für die Fähigkeit einer Person, erfolgreich eine Klage wegen Verletzung gegen eine andere Person einzureichen. Der Geschädigte muss nachweisen, dass die andere Person den behaupteten Schaden herbeigeführt hat. Die Haftung des Beklagten hängt von der Verbindung zwischen seinem oder ihrem Verhalten und der Verletzung des Klägers ab. Der Kläger muss beweisen, dass seine Verletzung ohne die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Verhalten des Beklagten nicht eingetreten wäre.
Aktuelle, gleichzeitige und intervenierende Ursache
Die tatsächliche Ursache ist das Ereignis, das direkt für eine Verletzung verantwortlich ist. Wenn eine Person eine andere schubst, diese dadurch aus einem offenen Fenster stürzt und sich durch den Sturz ein Bein bricht, ist der Schubser die eigentliche Ursache der Verletzung. Die unmittelbare Ursache der Verletzung wäre in diesem Fall der Sturz, da er die Ursache ist, die unmittelbar vor der Verletzung kam, ohne Zwischenursachen. In manchen Fällen können die eigentliche Ursache und die unmittelbare Ursache einer Verletzung identisch sein.
Gleichzeitige Ursachen sind Ereignisse, die gleichzeitig eintreten und ein bestimmtes Ergebnis hervorbringen. Sie sind zeitgleich, aber jedes Ereignis allein würde die eingetretene Wirkung herbeiführen. Wenn eine Person eine andere Person sticht, die gleichzeitig von einer dritten Person angeschossen wird, könnte jede der beiden Handlungen allein die Verletzung der Person verursachen.
Eine intervenierende Ursache ist eine, die den normalen Fluss der Ereignisse zwischen dem Unrecht und der Verletzung unterbricht. Sie kommt zwischen eine erwartete Abfolge von Ereignissen, um ein nicht erwartetes Ergebnis zu erzeugen. Wenn jemand, der unter Alkoholeinfluss fährt, einen Telefonmast streift, der verrottet ist, und ihn dadurch umstößt, wäre der Zustand des Mastes die Zwischenursache für seinen Zusammenbruch. Dies ist wichtig, um die Haftung des alkoholisierten Fahrers zu bestimmen. Wenn die Telefongesellschaft von dem unsicheren Zustand des Mastes wusste oder hätte wissen müssen und es fahrlässig versäumt hat, ihn zu ersetzen, wäre die Telefongesellschaft für den Schaden verantwortlich, der durch den umstürzenden Mast verursacht wurde. Je nachdem, wie stark der Fahrer den Mast getroffen hat, kann der Fahrer für den Unfall mitverantwortlich oder teilweise haftbar gemacht werden.
Eine zwischengeschaltete wirksame Ursache ist eine, die die ursprüngliche unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung vollständig ersetzt. Ein Beispiel: Ein betrunkener Taxifahrer befördert eine Person in einem Taxi mit defekten Bremsen. Es kommt zu einem Unfall, der eine direkte Folge der Trunkenheit und nicht der defekten Bremsen ist. Die Verletzung des Fahrgastes ist auf den Zustand des Fahrers zurückzuführen. Die dazwischenliegende wirksame Ursache hat damit den Kausalzusammenhang zwischen dem ursprünglichen Unrecht der fehlerhaften Bremsen und der Verletzung unterbrochen.
Nahe, unvorhersehbare und entfernte Ursache
Die naheliegende Ursache einer Verletzung ist die Handlung oder Unterlassung einer Handlung, ohne die der Schaden nicht eingetreten wäre. Dies ist ein Begriff aus dem Deliktsrecht und beinhaltet die Frage, ob das Verhalten eines Beklagten so bedeutend ist, dass er für eine daraus resultierende Verletzung haftbar gemacht werden kann. Ein Beispiel: Eine Person wirft ein brennendes Streichholz in einen Papierkorb, der ein Feuer auslöst, das ein Gebäude niederbrennt. Der Wind trägt die Flammen auf das Nachbargebäude über. Das Werfen des Streichholzes wäre die unmittelbare Ursache des Brandes und des daraus resultierenden Schadens; die Person kann jedoch nicht für alle daraus resultierenden Folgen voll haftbar gemacht werden.
Eine unvorhersehbare Ursache ist eine, die sich unerwartet und unvorhersehbar aus der unmittelbaren Ursache ergibt. Das Ausmaß der erlittenen Verletzung ist nicht vorhersehbar oder weit entfernt von dem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten, das stattgefunden hat. Wenn z. B. ein Kunde in einem Supermarkt einen Angestellten reizt und der Angestellte den Kunden aus dem Weg stößt, was zu anhaltenden Blutungen führt, weil die Person Bluter ist, ist die Blutung eine unvorhersehbare Folge der Handlung des Angestellten. Selbst wenn der Angestellte den Kunden absichtlich geschubst hat, ist die daraus resultierende Verletzung eindeutig weit entfernt von seinem Verhalten.
Eine entfernte Ursache ist eine, die von der unmittelbaren Ursache einer Verletzung entfernt oder getrennt ist. Wenn die Verletzungen einer Person, die in ein Krankenhaus eingeliefert wird, nachdem sie von einem LKW angefahren wurde, durch einen Kunstfehler verschlimmert werden, ist der Kunstfehler eine entfernte Ursache für die Verletzung dieser Person. Die Tatsache, dass die Ursache einer Verletzung entfernt ist, entbindet einen Beklagten nicht von der Haftung für die Handlung oder Unterlassung, aber es kann eine Aufteilung der Haftung zwischen den Beklagten geben.