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Unzüchtige Handlungen mit einem Kind unter sechzehn Jahren

Unzüchtige Handlungen mit einem Kind unter sechzehn Jahren ist ein Verhalten, das lüstern ist und das eine Begierde nach sexuellem Genuss für Kinder unter 16 Jahren erkennen lässt. Grundsätzlich kann jede sexuelle Handlung unzüchtige Handlungen darstellen und wenn sie mit einem Kind unter 16 Jahren durchgeführt wird, kann dieses Verbrechen angeklagt werden.

Oklahoma Statutes

Das Gesetz für unzüchtige Handlungen mit einem Kind unter sechzehn Jahren ist OKLA. STAT. tit. 21 § 1123, der besagt: „Einem Kind unter sechzehn (16) Jahren oder einer anderen Person, die die Person für ein Kind unter sechzehn (16) Jahren hält, mündlich, schriftlich oder elektronisch oder per Computer unzüchtige oder unanständige Angebote zu machen, damit das Kind ungesetzliche sexuelle Beziehungen oder Geschlechtsverkehr mit einer Person hat; oder

  • den Körper oder die Geschlechtsteile eines Kindes unter sechzehn (16) Jahren in unzüchtiger oder lasziver Weise durch Handlungen, die gegen den öffentlichen Anstand und die öffentliche Moral verstoßen, anzuschauen, zu berühren, zu verstümmeln oder zu befühlen, wie gesetzlich definiert; oder
  • ein Kind unter sechzehn (16) Jahren oder eine andere Person, die die Person für ein Kind unter sechzehn (16) Jahren hält, aufzufordern, einzuladen, zu verlocken oder zu überreden, allein mit einer Person an einen abgelegenen, entlegenen oder geheimen Ort zu gehen, mit der rechtswidrigen und vorsätzlichen Absicht und dem Zweck, dort mit dem Kind ein Verbrechen gegen den öffentlichen Anstand und die Moral, wie gesetzlich definiert, zu begehen; oder
  • in irgendeiner Weise unzüchtig oder lasziv den Körper oder die Geschlechtsteile eines Kindes unter sechzehn (16) Jahren in irgendeiner unanständigen Weise oder in irgendeiner Weise in Bezug auf sexuelle Angelegenheiten oder sexuelles Interesse betrachten, berühren, anfassen oder betasten; oder
  • in unzüchtiger und lasziver Weise und zum Zweck der sexuellen Befriedigung: auf ein Kind unter sechzehn (16) Jahren zu urinieren oder zu defäkieren, oder ein Kind zu zwingen oder von ihm zu verlangen, auf den Körper oder die Geschlechtsteile eines anderen zu defäkieren oder zu urinieren, oder
  • zum Zweck der sexuellen Befriedigung auf oder in Gegenwart eines Kindes zu ejakulieren; ein Kind zu veranlassen, zu entblößen, zu zwingen oder von ihm zu verlangen, den Körper oder die Geschlechtsteile einer anderen Person anzusehen; oder
  • ein Kind unter sechzehn (16) Jahren oder eine andere Person, von der die Person glaubt, dass sie ein Kind unter sechzehn (16) Jahren ist, zu zwingen oder zu verlangen, obszönes Material, Kinderpornografie oder Material, das als schädlich für Minderjährige angesehen wird, anzusehen; ein Kind zu veranlassen, zu entblößen, zu zwingen oder zu verlangen, sexuelle Handlungen anzusehen, die in Gegenwart des Kindes ausgeführt werden; oder ein Kind zu zwingen oder zu verlangen, den Körper oder die Geschlechtsteile des Kindes oder einer anderen Person zu berühren oder zu fühlen.

Elemente des Verbrechens

Um wegen unzüchtiger Handlungen mit einem Kind unter sechzehn Jahren in Oklahoma verurteilt zu werden, muss die Staatsanwaltschaft jedes der folgenden Elemente zweifelsfrei beweisen. Die Strafverteidiger bei Cannon & Associates sind FIERCE ADVOCATES für jeden Client und wird die Regierung auf ihre Last in Ihrem Fall zu halten. Um wegen dieses Verbrechens verurteilt zu werden, muss die Regierung EINES DER FOLGENDEN beweisen, was die verschiedenen Möglichkeiten widerspiegelt, wie das Verbrechen nach dem oben aufgeführten Gesetz begangen werden kann:

1) der Angeklagte hat wissentlich und absichtlich;

2) einen mündlichen, schriftlichen, elektronisch oder computergenerierten, unzüchtigen oder unanständigen Vorschlag gemacht;

3) an ein Kind oder eine Person, von der der Angeklagte glaubte, dass sie ein Kind unter sechzehn Jahren ist;

4) für das Kind, um ungesetzliche sexuelle Beziehungen oder Geschlechtsverkehr mit einer Person zu haben; und

5) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind oder war mindestens drei Jahre älter als das vermeintliche Alter des Kindes und wendete Gewalt oder Angst an.

Oder

1) der Angeklagte hat wissentlich und absichtlich;

2) den Körper oder die Geschlechtsteile angesehen, berührt, misshandelt oder angefasst;

3);

4) eines Kindes unter sechzehn Jahren;

5) in einer unzüchtigen oder lasziven Weise; und

6) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind, hat Gewalt oder Angst angewendet.

Oder

1) der Angeklagte hat wissentlich und absichtlich;

2) ein Kind oder eine Person, von der der Angeklagte glaubte, dass sie ein Kind unter sechzehn Jahren sei,

3) gebeten, eingeladen, gelockt oder überredet;

4) mit einer Person allein zu gehen;

5) an einen abgelegenen, abgelegenen oder geheimen Ort;

6) mit der rechtswidrigen und vorsätzlichen Absicht und Absicht;

7) ein Verbrechen gegen den öffentlichen Anstand und die Moral zu begehen; und

8) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind, war mindestens drei Jahre älter als das angebliche Alter des Kindes und hat Gewalt oder Angst angewendet.

Oder

1) der Angeklagte hat wissentlich und absichtlich;

2) in einer unzüchtigen und lasziven Weise;

3) zum Zweck der sexuellen Befriedigung;

4) auf das Kind uriniert, defäkiert, auf es ejakuliert oder in dessen Gegenwart;

5) ein Kind unter sechzehn Jahren; und

6) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind und hat Gewalt oder Angst angewendet.

Oder

1) der Angeklagte hat wissentlich und absichtlich;

2) in einer unzüchtigen und lasziven Weise;

3) zum Zwecke der sexuellen Befriedigung;

4) ein Kind unter sechzehn Jahren veranlasst, entblößt, gezwungen oder verlangt;

5) dazu veranlasst, gezwungen oder aufgefordert hat, den Körper oder die Geschlechtsteile einer anderen Person zu betrachten, oder sexuelle Handlungen in Gegenwart des Kindes vorgenommen hat; und

6) der Angeklagte mindestens drei Jahre älter als das Kind war und Gewalt oder Angst angewendet hat.

Oder

1) der Angeklagte wissentlich und absichtlich;

2) in einer unzüchtigen und lasziven Weise;

3) zum Zweck der sexuellen Befriedigung;

4) ein Kind unter sechzehn Jahren gezwungen oder aufgefordert hat;

5) den Körper oder die Geschlechtsteile des Kindes oder einer anderen Person zu berühren, zu betasten; und

6) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind und hat Gewalt oder Angst angewendet.

Oder

1) der Angeklagte wissentlich und absichtlich;

2) in einer unzüchtigen und lasziven Weise;

3) zum Zweck der sexuellen Befriedigung;

4) ein Kind, eine Person, von der der Angeklagte glaubte, sie sei ein Kind unter sechzehn Jahren, gezwungen oder verlangt hat;

5) obszönes Material, Kinderpornographie oder Material, das als schädlich für Minderjährige angesehen wird, anzusehen; und

6) der Angeklagte war mindestens drei Jahre älter als das Kind oder war mindestens drei Jahre älter als das vermeintliche Alter des Kindes und wendete Gewalt oder Angst an.

Oklahoma Jury Instruction #4-129.

Was die versierten Anwälte von Cannon & Associates für Sie tun können

Angeklagt zu werden wegen unzüchtiger Handlungen mit einem Kind unter sechzehn Jahren in Oklahoma ist eine ernste Angelegenheit. Die Oklahoma Strafverteidiger bei Cannon & Associates sind Fierce Advocates für Familien und Freiheit und wird für Sie kämpfen! Bei Cannon & Associates, haben wir umfangreiche Erfahrung in der Strafverteidigung, und wird mit Ihnen jeden Schritt des Weges sein. Wir werden darauf achten, die Probleme und Optionen zu erklären, um Sie zu Ihrem gewünschten Ergebnis zu bringen und unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit.

Kontakt – Cannon & Associates: Oklahoma Criminal Defense

Cannon & Associates setzt sich für Angeklagte im Strafverfahren in Oklahoma ein und wird für Sie kämpfen. Der Gründer John Cannon wurde als Super Lawyer und Top 40 under 40 ausgezeichnet. Kontakt Cannon & Associates, um Ihre Rechte zu schützen und kämpfen Sie Ihre kriminellen Fall in Oklahoma. Füllen Sie das Kontakt-Formular auf dieser Seite jetzt oder rufen Sie unter 405-657-2323 für eine kostenlose vertrauliche Fallbewertung.

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